Neue Richtlinien für 
                  den Krankheits- und Todesfall 
                  (Gültig ab 1.1.2001) 
                1. Krankheitsfall 
                Krankheit ist ab sofort 
                  keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest des Arztes ist für uns kein 
                  Beweis. Wer in de Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zum Dienst erscheinen. 
                2. Todesfall in der 
                  Familie 
                ist ebenfalls keine Entschuldigung 
                  mehr. Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun und die 
                  notwendigen Maßnahmen kann auch ein anderer treffen. 
                3. Eigener Todesfall 
                Sie dürfen mit unserem 
                  Verständnis rechnen, wenn Sie uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben 
                  Bescheid geben, damit wir rechtzeitig eine Ersatzkraft einstellen können. 
                  Sollte dies einmal ausnahmsweise nicht möglich sein, rufen Sie an Ihrem 
                  Todestag bis spätestens 8 Uhr Ihre Abteilung an, damit wir noch eine 
                  Aushilfe einsetzen können. 
                Wir machen darauf aufmerksam, 
                  dass der eigene Todesfall nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden 
                  Arztes genehmigt wird. Liegen diese beiden Unterschriften nicht vor, wird 
                  Ihnen die Fehlzeit vom Jahresurlaub abgezogen. 
                4. Urlaubsgewährung 
                  wegen Operation 
                Diese Unsitte kann nicht 
                  länger geduldet werden. Wir bitten Sie dringend, sich den Gedanken an 
                  eine Operation aus dem Kopf zu schlagen.  
                Wir meinen solange Sie 
                  noch beschäftigt sind benötigen wir alles, was Sie besitzen. Sie 
                  dürfen sich auf keinen Fall etwas entfernen lassen. Schließlich 
                  haben wir Sie so eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen eines Teils von Ihnen 
                  verstößt gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag. 
                5. Urlaubsgewährung 
                  wegen Vaterschaft 
                Die Kleinigkeit, die Sie 
                  zur Erlangung der Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, hierfür 
                  Urlaub zu beanspruchen. Außerdem ist besagte Anstrengung schon Monate 
                  her, sodass Sie sich bereits erholt haben dürften.  
                Mit freundlichen Grüßen 
                Ihre Personalabteilung 
                  
                   |